Passende gesetzliche Krankenkasse finden

Tipps für Studium und Job in Deutschland

Passende gesetzliche Krankenkasse finden

Personen, die aus beruflichen Gründen oder zum Studieren nach Deutschland kommen, müssen einen gültigen Krankenversicherungsschutz vorweisen.

In Deutschland besteht ein duales Krankenversicherungssystem mit zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen auf der einen und verschiedenen privaten Anbietern auf der anderen Seite. Häufig müssen sich Personen aus dem Ausland gesetzlich in Deutschland versichern oder können bei ihrer Heimatkasse versichert bleiben. Konkret hängt dies aber von der Art und Dauer des Aufenthalts ab. Die Bestimmungen im Überblick.

Gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung

Sowohl deutsche Bundesbürger, als auch Personen, die sich eine gewisse Zeit in Deutschland aufhalten, müssen sich gegen ihr individuelles Krankheitsrisiko absichern. Diese Pflicht gilt für ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, genauso wie für Studierende.

Die Abrechnung notwendiger medizinischer Leistungen kann für EU-Bürger mit Hilfe der European Insurance Card (EHIC) mit der Krankenkasse in der Heimat erfolgen. Bei Arbeitnehmern entfällt diese Möglichkeit aber bei einer Erwerbstätigkeit, die länger als 12 Monate andauert. Bürger aus Nicht-EU-Staaten benötigen neben der Arbeitserlaubnis einen Aufenthaltstitel und müssen sich in der Regel gesetzlich in Deutschland krankenversichern.

Möglichkeiten für Studenten in Deutschland

Studenten aus dem Ausland können ihr Studium nur antreten, wenn sie bereits vor der Immatrikulation eine gültige Krankenversicherung abgeschlossen haben. Studierende aus EU-Staaten können weiterhin bei ihrer Heimatkasse versichert bleiben, wenn diese erklärt, dass die Absicherung auch in Deutschland gilt. Studenten aus EU-Staatenkönnen, Studenten aus Drittstaatenmüssensich aber in Deutschland versichern.

Gesetzliche Krankenkassen halten für Studierende eine entsprechende Absicherungsmöglichkeit bereit. Sie können sich in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gegen ihr finanzielles Krankheitsrisiko versichern. Dazu existiert ein Spezialtarif für Studenten mit vergleichbar niedrigen Beiträgen. Dieser ist bei allen Kassen weitgehend identisch. Lediglich bei den Zusatzleistungen wie beispielsweise Zuzahlungen für Sportkurse oder für eine Ernährungsberatung können sich die Krankenkassen unterscheiden. Die Versicherung in der KVdS ist jedoch nur bis zum 14. Fachsemester oder bis zu einem Alter von 30 Jahren möglich.

Richtig abgesichert als Gastwissenschaftler

Für Gastwissenschaftler, die im Rahmen einer Promotion oder zum Forschen und Lehren nach Deutschland kommen, gelten folgende Bestimmungen:

  • Gastwissenschaftler aus der EU: Versicherung bei der Heimatkasse oder bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland
  • Gastwissenschaftler aus Staaten außerhalb der EU: Versicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland, Vorlage eines Visums
  • Gastwissenschaftler in abhängiger Beschäftigung in Deutschland: Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei einer Entlohnung über der Grenze für geringfügige Beschäftigungen. Die Versicherung bei der Heimatkasse ist hier nur möglich, wenn die Beschäftigung weniger als 90 Tage andauert und arbeitsrechtlich weiterhin der Arbeitgeber in der Heimat zuständig bleibt.

Bei Gastwissenschaftlern in der deutschen GKV können sogar daheim gebliebene Ehepartner oder Kinder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland in Anspruch nehmen, ohne dafür einen Extrabeitrag zahlen zu müssen.

Mehrheit der Deutschen ist in GKV versichert

Die meisten Deutschen sind im gesetzlichen System versichert. Versichert sind neben den Personen, die der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen auch freiwillig Versicherte wie zum Beispiel Selbständige, Kinder und Ehepartner in der beitragsfreien Familienversicherung sowie Rentner. Jeder zahlt Beiträge (Ausnahme: Familienversicherte) entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und bis zu einer bestimmten Grenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen darüber werden nicht mehr zur Beitragsberechnung hinzugezogen.

Quelle: 1A Verbraucherportal - Weiter zu: Krankenkassenvergleich: Online-Rechner für aktuelle Tarife auf www.1a.net 

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