Wohnsitz & Anmeldung

Registrierung in Ungarn

Wohnsitz & Anmeldung

Wenn Sie dauerhaft in Ungarn leben möchten, müssen Sie bei der Ausländerbehörde einen speziell dafür vorgesehenen Antrag stellen, und zwar bevor Ihre noch gültige Aufenthaltserlaubnis erlischt.

EU-Bürger müssen eine sogenannte Meldekarte beantragen, Nicht-EU-Bürger müssen einen größeren bürokratischen Aufwand auf sich nehmen. Zudem müssen Sie sowohl als EU als auch als Nicht-EU-Bürger in der Lage sein Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Eine sogenannte Meldekarte erlaubt einem ausländischen Bürger in Ungarn zu leben und dort ein- und auszureisen. Zusammen mit einer Anschriftskarte gewährleistet Ihnen die Meldekarte einen legalen Aufenthalt in Ungarn. Wenn Sie Ihren Wohnsitz samt Partner und Kindern dauerhaft nach Ungarn verlagern wollen, müssen Sie diese Art von Aufenthaltserlaubnis beantragen. In der Regel ist die Meldekarte ein Jahr gültig. Es gibt jedoch manchmal Überschneidungen, wenn Sie zudem ein Arbeitsvisum haben.

In der Regel können Sie zusammen mit der sogenannten Melde- und Anschriftskarte eine Steuer- und Sozialversicherungskarte beantragen.

Für EU-Bürger

Alle EU-Bürger erhalten seit dem 1. Juli 2007 anstatt einer Aufenthaltserlaubnis die sogenannte Meldekarte. Diese wird auf eine unbestimmte Zeit ausgestellt (ohne Rücksicht auf die Tatsache ob Sie womöglich eine Arbeitserlaubnis brauchen oder nicht). Die Meldekarte wird Ihnen auch ausgestellt, wenn Sie als EU-Bürger in Ungarn leben, arbeiten oder studieren möchten.

Ob Sie eine Arbeitserlaubnis für Ungarn benötigen oder nicht, hängt vom bilateralen Abkommen zwischen Ihrem Heimatland und Ungarn ab. (Lesen Sie unseren Artikel "Arbeiten in Ungarn" für detaillierte Informationen).

Die Meldekarte wird Ihnen in der Regel sofort bei der Ausländerbehörde ausgestellt, wenn Sie alle notwendigen Dokumente beisammen haben und nachweisen können, dass Sie für sich und Ihre Familie die Lebenshaltungskosten bestreiten können. Sobald Sie die Meldekarte haben, wird Ihnen automatisch die Anschriftskarte nachgesandt. Ihre Meldekarte ist nur zusammen mit Ihrer Anschriftskarte gültig.

Für Nicht EU Bürger

Als Nicht-EU-Bürger können Sie ein Visum für ein Jahr erhalten. Sie bekommen zunächst vom ungarischen Konsulat in Ihrem Heimatland ein Visum, das zunächst 30 Tage ab dem Einreisedatum in den Schengen-Raum gültig ist. Während dieser Zeit müssen Sie persönlich die ungarische Ausländerbehörde aufsuchen, um die endgültige Schengen-Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Ab dem zweiten Jahr wird auch Nicht EU-Bürgern eine sogenannte Wohnerlaubnis in der Ausländerbehörde erstellt, wenn sie nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Die Bearbeitung dauert in der Regel 30 Tage.

Immigrantenkarte

Die Immigrantenkarte kann jemand erhalten, der:

  • seit mindestens 3 Jahren in Ungarn wohnt
  • nicht länger als 90 Tage aus Ungarn abwesend war

Folgende Personen können eine Immigrantenkarte beantragen:

  • Personen ungarischer Herkunft oder diejenigen, die ungarische Verwandte haben oder hatten (z.B. Eltern, Großeltern)
  • Personen, die mit einem Ungar verheiratet sind oder einem Ausländer, der eine Immigrantenkarte besitzt

Der Prozess kann bis zu sechs Monaten dauern, da die Behörden die eingereichten Unterlagen überprüfen müssen, sowie Ihren Status der Beschäftigung, die finanziellen Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts und das Vorhandensein einer Unterkunft. Während dieser sechs Monate, kann der Antragsteller zu einem nationalem Sicherheits--Check vorgeladen werden.

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